Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage, die ich auf der Basis Ihre Angaben beantworten werde.
Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält eindeutige Regeln für den sogenannten Versendungskauf: Versendet ein privater Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko generell auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Versandunternehmen die Sache übergeben hat. Das regelt § 447 BGB
.
Findet ein eBay-Kauf nicht zwischen zwei Privatleuten, sondern zwischen einem Unternehmer als Verkäufer und einem Verbraucher statt, gelten andere Regeln. Es handelt sich dann um einen sogenannten Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 BGB
, bei dem die Regelungen über den Versendungskauf aus § 447 BGB
gerade nicht anzuwenden ist.
Hier trägt also immer der Verkäufer, wie beim Kauf in einem Webshop, das Versandrisiko. Er muss daher einen versicherten Versand vornehmen oder mit dem Risiko leben. Es handelt sich übrigens um zwingendes Recht, das nicht durch Vereinbarungen der Vertragspartner abgeändert werden kann.
Beim eBay-Kauf unter Privatleuten geht das Versandrisiko mit Übergabe der Ware an Post oder Kurierdienst auf den Käufer über. Treten Sie verkäuferseitig als Unternehmer auf, liegt das Versandrisiko immer bei Ihnen.
Ihrem Angebot kann ich entnehmen, dass Sie als Privatperson auf eBay handeln, somit geht das Transportrisiko mit Ihrer Abgabe des Pakets bei GLS auf den Käufer über. Dies bedeutet, dass er für Transportschäden haftet.
Zunächst sollten Sie bei PayPal intervenieren mit dem Argument, dass der Käufer nun beides hat, Paket bzw. Verstärker und Geld. Dann müssten die eigentlich anders entscheiden.
Wenn dies nicht hilft, dann sollten Sie den Käufer auffordern den Verstärker zu bezahlen, denn den hat er gekauft und erhalten und muss ihn bezahlen.
Sollte der Käufer jetzt aber den Verstärker zurücksenden, so müssen Sie ihn zur Abnahme und Bezahlung des Gerätes auffordern.
Sie haben einen gültigen und wirksamen Kaufvertrag und der Käufer hat den Verstärker abzunehmen und ihn auch zu bezahlen.
Gerne bin ich Ihnen bei der Erstellung der Schreiben behilflich.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, gerne auch die Erstellung des Vertrages, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Sehr geehrter Herr Gerth,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ja, ich bin privater Verkäufer. PayPal sind die Fakten völlig egal, der Käuferschutz ist reine Augenwischerei in Fällen von Transportschäden.
PayPal hat dem Käufer den Kaufpreis erstattet, nachdem er den Verstärker zurück geschickt hat. Der Käufer denkt jetzt, die Sache hätte sich für ihn erledigt und denkt nicht daran, zu zahlen.
Wer hätte den Transportschaden melden müssen, der Käufer oder ich? Wer ist der Anspruchgegner von GLS?
Sehr geehrter Ratsuchender,
da der Kunde das Risiko trägt, ist er auch Anspruchsteller bei GLS. Er hätte den Schaden melden müssen und er hätte sich von GLS das Geld besorgen müssen.
Sie haben keinen Anspruch gegen GLS, da Sie nicht das Risiko tragen.
Sie müssen jetzt auf Abnahme des Gerätes gegen Zahlung des Kaufpreises klagen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
Rechtsanwalt