Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe vor ca. einem Jahr eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Nun ist mir aufgefallen, dass ich vergessen habe, eine Vorerkrankung anzugeben, die meines Erachtens bei der Beurteilung durch den Versicherer ins Gewicht gefallen wäre. In den Versicherungsbedingungen nennt der Versicherer folgende Rechte seinerseits bei einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung: •Rücktritt (bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) •Kündigung (falls kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) •Vertragsanpassung (falls Kündigung und Rücktritt nicht möglich, da Vertag auch bei Kenntnis der Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen worden wäre) •Anfechtung Außerdem nennt er folgende Verjährungsfristen (ab Vertragsabschluss): •Generell 5 Jahre •10 Jahre bei Arglist oder Vorsatz Meine Fragen sind nun: •Wie lang ist in diesem Zusammenhang die Frist für die Anfechtung (gem.