ARGE SGB II Unangemessene Kosten für Unterkunft
vom 22.12.2006
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Hallo Ich bin alleinerziehende Mutti von einen 16-jährigen mehrfachbehinderten Jungen. Mein Sohn wurde Aufgrund seiner Behinderung (körperlich, geistig,sehbehindert (blind) in das Landesbildungscentrum in Halberstadt eingeschult.Dies liegt ca 180 km von uns entfernt. Also mußte er in einer Einrichtung (Heim) von Montag bis Freitag untergebracht werden.