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4.598 Ergebnisse für mietvertrag erhalten

Renovierung /Kaution
vom 7.9.2009 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Auszug aus dem Mietvertrag 1.Der Mieter verpflichtet sich, die erforderlichen Schönheitsreparturen durchzuführen. ... Sind Parkettböden übernormal abgenutzt- auch hier entscheidet im Zweifel ein Sachverständiger- ist der Orden berechtigt, den Boden auf Kosten des Mieters unter Berücksichtigung des Abzuges neu für alt abschleifen und versiegeln zu lassen; die Parteien sind sich darüber einig, das der Parkettboden bei normalem Mietgebrauch alle 15 Jahre abgeschliffen und versiegelt werden muss. 7.Der Mieter hat die Mieträume am Ende des Vertragsverhältnisses in geräumtem, ordnungsgemäßem und soweit hierzu verpflichtet-in renoviertem Zustand zu übergeben- 8.Bei Auszug erhält der Bewohner entweder sein Sparbuch wieder zurück oder der Orden verrechnet die Renovierungskosten mit dem Kautionsbetrag. Der Mietvertrag wurde am 22.3.2005 geschlossen.
Müssen Gasgeräte bei Auszug gereinigt werden lassen?
vom 6.2.2009 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Folgenden Text habe ich bei Erhaltung der Mietsache im Mietvertrag gefunden, ich weiß aber nicht, ob dieser Text meine Frage beantwortet, da es ja nicht um eine Reparatur geht: Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reaparatur von solchen Gegenständen, di dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind (sog.
Frage zu Zivilrecht/Strafrecht
vom 2.3.2012 35 € Historischer Preis
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Mach ich mich strafbar wenn ich den als Pfand heraus hole (Schloss muss gebohrt werden) bis ich die Stromkosten (Pauschal berechnet) plus die hälftige Kaution der Whg von der verstorbenen Mutter erhalte?
Schaden durch Feuchtigkeit und Schimmelpilz
vom 31.8.2004 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo.Habe für mehrere Jahre eine ca. 200m² Fläche mit gewerblicher und privater Nutzung angemietet.Es ist jetzt ca.1 Jahr vergangen.Die Fläche wurde bisher als Lager mit empfindlicher Ware(Videocassetten,Papier u.s.w.)genutzt.Dies war dem Vermieter unter Zeugen(Hausverwaltung)bekannt.Es gibt kaum vernüftige Lüftungsmöglichkeiten in dieser Behausung.Inzwischen sind 2 Räume(Parterre) regelrecht verschimmelt.War bei Besichtigung des Mietvertrages natürlich nicht aufgefallen und auch nicht darauf hingewiesen worden.Die Feuchtigkeit drückt sich aus dem Erdreich durch den Fußboden nach oben und wandert langsam an den Wänden empor(Stockflecken,Schimmelpilz,Feuchtigkeit,Sporen).Lüftungsmöglichkeiten sind in diesen beiden Räumen überhaupt nicht vorhanden!!!Mir wurden bereits bauliche Mängel dafür bestätigt.Es würden wohl enorme Kosten auf den Besitzer bei Beseitigung dieser Mängel zukommen.Inzwischen befindet sich in fast der ganzen Behausung ein übler Gestank,der einem die Lippen brennen läßt und nach 1-2 Stunden schwindelige Gefühle hervor ruft.An Rauchen ist gar nicht zu denken.Auf der Ware und den privaten Gegenständen hat sich bereits überall dieser üble Geruch festgelegt und an ein Verkauf dürfte nicht mehr zu 80% zu denken sein.Außerdem sind besonders die Videocassetten durch die Feuchtigkeit in Mitleidenschaft gezogen worden.Ich beschreibe das Ganze mal als schleichenden Tod,der langsam und unverhofft anfängt und dann immer schneller wird.Der Schaden ist enorm.Nun meine Fragen: Mir dürfte schon klar sein,daß ich diesen Mietvertrag sofort fristlos kündigen kann.Aber was mache ich mit meiner unverkäuflich gewordenen Ware und den Gegenständen??? ... Würde an dem günstigen Mietvertrag gerne festhalten,aber der Besitzer wird sich nie und nimmer freiwillig auf die Instandsetzungskosten einlassen, geschweige denn mir meine kaputten Sachen bezahlen.Muß für den Schaden die Wohngebäude-oder Haftpflichtversicherung des Besitzers aufkommen???
Starre Fristenklausel mit Öffnungsklausel
vom 12.11.2006 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
DES FRAGESTELLERS: §4 des Mietvertrages enthält hier keine näheren Bestimmungen), so ist der Mieter nicht berechtigt, vom Vermieter die Ausführung von Schönheitsreparaturen zu verlangen, die über den Fristenplan gemäß Nr. 5 Abs. 3 Satz 3 und über den in der Miete für Schönheitsreparaturen enthaltenen Kostensatz hinausgehen. ... Diese kleinen Instandhaltungen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden (Bagatellschäden). (6)… (7)… (8) Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietsache – soweit diese Verpflichtung nicht der Mieter übernommen hat – die gemeinschaftlichen Zugänge, Räume, Einrichtungen und anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.
Holdingstruktur
vom 12.3.2021 für 80 €
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Rechtsanwalt Michael Krämer / Meisenheim am Glan
Er erhält als Geschäftsführergehalt 5000 Euro brutto. ... Person 1 ist auch Geschäftsführer von GmbH Y, erhält von GmbH Y jedoch kein Gehalt.
Verjährte Forderungen - Aufrechnung mit Mietkautionskonto
vom 14.4.2010 60 € Historischer Preis
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Jetzt haben wir einen Brief erhalten, in dem der Vermieter die Kosten für die Reparatur der Böden, eine Heizungswartung und das Ausgleichsgefäß von der Bank einfordert. ... Die Summe für das Gefäß und Kleinmaterial liegt zufälligerweise knapp unter der Summe, die für Kleinraparaturen im Mietvertrag steht).