Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:
1. Da die Kündigung allen Mitgliedern der Personenmehrheit gegenüber zu erfolgen hat, sollten im Zweifelsfall beide Mieter separat angeschrieben werden.
2. Ein Einwurf-Einschreiben kann vor Gericht nicht den Zugang beweisen. (OLG Koblenz, Az. 11 WF 1013/04
. Im Gegensatz zum Übergabe Einschreiben erfolgt beim Einwurf-Einschreiben keine persönliche Aushändigung des Schriftstückes, von daher ist der Nachweis, dass das Schreiben den richtigen Empfänger erreicht hat, nicht erbracht.
Jedoch gibt es auch bei einem Übergabe/ Einschreiben Gefahren. Wenn der Zustellungsempfänger nicht anzutreffen ist, erhält er eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten. Wird diese vom Empfänger nicht abgeholt, so liegt ebenfalls keine Zustellung vor. Die sichersten Wege sind –abgesehen von der persönlichen Zustellung, bei der man sich direkt ein Empfangsbekenntnis unterschreiben lässt- eine Zustellung per Boten, der die erfolgte Zustellung im eventuellen Streitfall dann bezeugen kann oder aber die Zustellung per Gerichtsvollzieher.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Sabine Reeder
Rechtsanwältin
Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.
Antwort
vonRechtsanwältin Sabine Reeder
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Fachanwältin für Familienrecht