Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Nur für Mietverhältnisse über Wohnraum enthält das Gesetz in § 558 BGB
ein Verfahren, die Zustimmung des Mieters zu einer Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen.
Für einen Gewerberaummietvertrag gilt diese Regelung NICHT.
2.
In Ihrem Mietvertrag ist vielmehr in § 7 eine Vereinbarung zur "Anpassung des Mietzinses" getroffen worden. Danach soll sich die Miete im Verhältnis von Erhöhungen des Verbraucherpreisindexes erhöhen.
Dies könnte im Einzelfall durchaus mehr sein als die verlangten 50,-- €.
3.
Das Mieterhöhungsverlangen sollten Sie mit dem Hinweis beantworten, dass Sie keine Wohnung, sondern einen Gewerberaum gemietet haben
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr gehrter Herr Moosmann,
vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Wir haben Widerspruch auf unser Schreiben erhalten (steht auch so: Ihr Widerspruch vom 17.05.2015).
Bei diesem Schreiben geht es um eine Anpassund des Mietzinsens allerdings schon augrund des vom Statistischen Bundesamtes amtlich festgelegten Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2005=100)- was Sie bereits bei Ihrer Antwort erwähnt haben.......................die Anpassung erfolgt..........nach oben oder unten zum 01. des Folgemonats. (Auszug aus d.Brief) Daher werden Sie aufgefordert, rückwirkend zum 01.06 und anschließend monatlich den erhöhten Mietzins von 16% zu entrichten.
Darf ich dieses Schreiben überhaupt als WIDERSPRUCH sehen? Das erste Schreiben / die erste Anpassung des Mietzinsens war aufgrund des §558 BGB
(ganz was anderes).
Dieses Widerspruche ist vom 10.06. Wenn ich alles richtig verstehe muss ich die erhöhte Miete erst zum 01.07 zahlen und nicht rückwirkend zum 01.06 da ich das Schreiben erst am 12.06 erhalten haben.
Ich bitte Sie um paar Sätze für unseren Vermieter, wie das alles am besten formulieren kann.
Vielen Dank Ihnen im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
NW
Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Wenn sich der Verbraucherindex tatsächlich seit mai 2015 um 16 % erhöht hat, könnte sich auch die Miete ab 1.6.2015 um 16 % erhöht haben.
Nach der angegebenen Vertragsbestimmung erhöht sich die Miete bei Eintritt der Voraussetzungen "automatisch".
2.
Da der Mietvertrag wohl erst im Jahr 2013 geschlossen wurde, könnte die Preisgleitklausel jedoch unwirksam sein.
Ich empfehle Ihnen daher, den Mietvertrag kurzfristig durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Moosmann