Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:
Für die Instandhaltung der Mietsache ist der Vermieter verantwortlich; dies gilt auch für die vorhandene Badbeleuchtung, dagegen z.B. nicht für selbst eingebrachte Sachen.
Der Vermieter kann sodann notwendig werdende – Bagatellreparaturen – nur mietvertraglich auf den Mieter umlegen. Dies ist nach Ihren Angaben nicht erfolgt.
Der Vermieter ist ebenfalls berechtigt, Kosten umzulegen, die durch einen nicht dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstanden sind. Insoweit handelt es sich um einen Schadensersatzanspruch, für den der Vermieter darlegungs- und beweisbelastet ist.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Martin P. Freisler
Rechtsanwalt
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