Gasthermenwartung Kosten u.Häufigkeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Im älteren Formularmietvertrag ist unter Aufstellung der Betriebskosten unt. Ziff.5.c aufgeführt:"Reinigung u.Wartung v.Warmwasser-geräten.hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablager ungen u.Verbrennungsrückständen im Innern d.Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft u.Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch den Fachmann." .Es ist keine Kostengrenze angeben, keine Aufführung auf der Extra-Liste der Betriebskosten mit ihren Beträgen, nur unter "Zusätze zum Mietvertrag"steht noch: Reparaturen bis 150,-DM der Installationsgegen-stände für Wasser,Elektrizität etc. Wartungen vom Vermieter sind erst seit 4 Jahren, nur 10-15 min.lang für 68,-€./ Frage: muss jedes Jahr teilgenommen werden(s.oben:trotz Formulierung "regelmäßig" nicht aber "jährlich" -langen auch alle 2 Jahre) sowie muss der Mieter die Kosten übernehmen ?