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Bankgebüren

22. August 2025 15:05 |
Preis: 30,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Sehr geehrter Herr RA Schwering

Vor 5 Jahren habe ich eine Arbeit in Österreich bekommen. Zuerst dachte ich, dass ich eine Bankverbindung in Österreich haben sollte und habe ein Konto in Bank 99 eröffnet. Dann habe ich entschieden, bei meiner Bank in Deutschland zu bleiben. Das Konto habe ich nie benutzt und vollkommen vergessen, dass es existiert. Seit zwei Jahren lebe ich wieder in Deutschland. Ich wurde von einem Inkassounternehmen angeschrieben und von mir wurde Geld verlangt. Ich habe vermutet, dass es um einen Betrug geht und sofort die E-Mail an Bank 99 weitergeleitet.
Heute habe ich wieder E-Mail von dem Inkasso bekommen und die Bank in Österreich kontaktiert. Erstens wurde mir bestätigt, dass ein Konto mit meinem Namen existiert. Es wurde auch bestätigt, dass meine E-Mail angekommen ist, wird aber hochwahrscheinlich nicht beantwortet, da die Sachen bereits bei Inkasso liegen.
Keine weiteren Fragen wurden beantwortet, da ich keine Zugangsdaten zu dem Konto habe und bin mir nicht mal sicher, ob ich die Daten je bekommen habe. Mir wurde gesagt, dass es wahrscheinlich aber nicht sicher um die Kontogebühren geht.
Ich habe von der Bank keine Mahnungen bekommen. Muss aber gestehen, dass da ich das Konto nie benutzt habe, habe ich die Bank über meine neue Anschrift in Österreich bzw. in Deutschland nie informiert.
Ob ich eine E-Mail von der Bank bekommen habe, kann ich nicht sagen, Hoffe Sie verstehen, es kommt so viel Spam via E-Mail. Es wird teilweise von mir, meistens aber durch Anti Spam gelöst.

Meine Frage an Sie wären

1) Sind die Anforderungen der Bank legitim? Wenn das Konto nie benutzt wurde, gilt es trotzdem als eröffnen und fallen die Gebühren an?
2) Würden Sie empfehlen, die Rechnung zu begleiten oder soll ich einen Anspruch anlegen?
Mit freundlichen Grüßen

23. August 2025 | 09:37

Antwort

von


(1230)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Vertragsabschluss: Mit der Eröffnung des Kontos bei der Bank 99 haben Sie einen rechtsgültigen Kontoführungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag begründet Rechte und Pflichten für beide Seiten – die Bank muss das Konto bereitstellen, und Sie als Kunde müssen die vereinbarten Entgelte dafür zahlen.

Nutzung des Kontos: Ob Sie das Konto aktiv genutzt haben oder nicht, ist für die Pflicht zur Zahlung der Kontoführungsgebühren rechtlich unerheblich. Die Gebühr fällt für das Bereithalten der Dienstleistung an, nicht für deren Inanspruchnahme. Solange der Vertrag besteht, können die Gebühren anfallen.

Informationspflicht: Als Kunde haben Sie sogenannte "vertragliche Nebenpflichten". Dazu gehört die Pflicht, die Bank über wesentliche Änderungen, insbesondere eine Änderung Ihrer Anschrift, zu informieren. Da Sie dies versäumt haben, konnten Ihnen rechtmäßige Schreiben der Bank (Rechnungen, Mahnungen) nicht zugestellt werden. Dies geht rechtlich zu Ihren Lasten. Man kann sich nicht darauf berufen, keine Post erhalten zu haben, wenn man den Zugang selbst vereitelt hat.

Inkassoverfahren: Da die Bank Sie unter der alten Adresse nicht erreichen konnte und die Gebühren unbezahlt blieben, ist die Einschaltung eines Inkassounternehmens ein legitimer und üblicher Schritt. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten (Inkassogebühren, Verzugszinsen) sind als sogenannter "Verzugsschaden" grundsätzlich von Ihnen zu tragen.

1) Sind die Anforderungen der Bank legitim?

Ja, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sind die Kernforderungen der Bank legitim. Der Anspruch auf die Kontoführungsgebühren basiert auf dem gültigen Vertrag. Die Tatsache, dass das Konto nie benutzt wurde, entbindet Sie nicht von der Zahlungspflicht. Auch die Forderung nach Verzugszinsen und Inkassokosten ist im Grundsatz gerechtfertigt, da Sie durch die Nichtzahlung und die versäumte Adressmitteilung in Zahlungsverzug geraten sind.

2) Würden Sie empfehlen, die Rechnung zu begleichen oder soll ich einen Anspruch anlegen?

Einen formellen Einspruch gegen die gesamte Forderung halte ich für nicht aussichtsreich. Die rechtliche Grundlage der Forderung ist solide. Ein solches Vorgehen würde die Angelegenheit nur in die Länge ziehen und wahrscheinlich zu weiteren Kosten (z.B. durch ein gerichtliches Mahnverfahren) führen.

Ich empfehle Ihnen stattdessen ein strategisches Vorgehen.

Bitte ignorieren Sie die Schreiben des Inkassounternehmens auf keinen Fall. Handeln Sie stattdessen wie folgt:

Fordern Sie eine detaillierte Forderungsaufstellung an: Schreiben Sie das Inkassounternehmen (per E-Mail oder Einschreiben) an und fordern Sie eine vollständige und nachvollziehbare Aufstellung aller Posten. Diese sollte enthalten:

Die exakte Höhe der ursprünglichen Kontogebühren (Hauptforderung), aufgeschlüsselt pro Zeitraum. Die Höhe der Mahngebühren der Bank. Die Höhe der Verzugszinsen. Eine genaue Aufschlüsselung der Inkassokosten.

Prüfen Sie die Forderungshöhe: Sobald Ihnen die Aufstellung vorliegt, kann geprüft werden, ob die Inkassogebühren in ihrer Höhe angemessen und gesetzlich zulässig sind. Manchmal werden hier überhöhte Sätze angesetzt.

Kommunizieren Sie und zeigen Sie Kooperationsbereitschaft: Schreiben Sie dem Inkassounternehmen, erklären Sie kurz und sachlich die Situation (Konto vergessen, Umzug, keine böse Absicht). Dies kann die Basis für eine gütliche Einigung sein.

Zahlen oder verhandeln:

Option A (Sicherster Weg): Begleichen Sie die gesamte Forderung, sofern die Inkassokosten nicht völlig überzogen sind. Damit ist die Angelegenheit schnell und sicher beendet.

Option B (Verhandlung): Bieten Sie die sofortige Zahlung der Hauptforderung (also der reinen Bankgebühren) an und bitten Sie im Gegenzug um einen teilweisen Erlass der Inkassogebühren und Zinsen. Argumentieren Sie mit der unglücklichen Verkettung der Umstände. Oft lassen sich Inkassounternehmen auf einen Vergleich ein, da sie an einer schnellen Lösung interessiert sind.

Kündigen Sie das Konto

Der wichtigste Schritt, um zukünftige Kosten zu vermeiden: Kündigen Sie das Konto bei der Bank 99 sofort und schriftlich. Senden Sie eine formelle Kündigung per E-Mail und/oder per Einschreiben an die Bank. Formulieren Sie zum Beispiel so:

"Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich mein Konto mit der IBAN [falls bekannt, ansonsten: das auf meinen Namen Max Mustermann, geb. am TT.MM.JJJJ, geführte Konto] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an meine aktuelle Anschrift [Ihre deutsche Adresse] sowie per E-Mail an [Ihre E-Mail-Adresse]."



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

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