hallo, mein name ist herr s. und ich möchte meinen fall kurz schildern: ich wohne seit einigen jahren mit meiner partnerin, frau b., in einer gemeinsamen wohnung. frau b. wuchs seit ihrem 12. lebensjahr im heim auf. seit einiger zeit hatte sie begonnen, wieder kontakt zu ihrer leiblichen mutter aufzubauen. nun ist die mutter kürzlich verstorben. da frau b. die einzige erbin bzw. nachkomme ist, wurde sie für die ganzen entscheidungen (auch medizinischer art) herangezogen. nun kam es wie gesagt dazu, das die dame leider verstarb. die vestorbene bezog alg2, und besitzt keinerlei vermögen. da die dame an schwerem übergewicht litt, wurde frau b. seitens des krankenhauses nahe gelegt, möglichst zeitnah einen bestatter zu beauftragen, da keine lagermöglichkeit bestünde. da frau b. seit kutzer zeit arbeitssuchend ist, erkundigten wir uns zunächst bei einem bestatter in unserer nähe. dieser gab uns dann den rat, einen antrag auf bestattungskostenübernahme beim zuständigen sozialamt zu stellen, und sagte uns das es kein problem wäre, den antrag genehmigt zu bekommen, unter der berücksichtigung, das frau b. alg1 bezieht. auch wäre es kein problem, das die verstorbene in d. wohnte, sie aber nun bei uns in l. bestattet werden sollte, damit frau b. ihre mutter noch posthum besuchen kann. das das einkommen des partners dabei ebenfalls eine rolle spielt erwähnte er nicht. auf rückfrage beim sozialamt d. wurde uns dann gesagt, das eine kostenübernahme bis ca € 2500 kein problem sei, solange die einkommensgrenze nicht überschritten wird. auch hier keine rede vom einkommen des partners. darauf hin erstellte der bestatter eine kostenaufstellung und gab die einäscherung in auftrag. die abholung der verstobenen war bereits erfolgt, auf drängen des krankenhauses. ... nun unsere fragen: sind wir oberhalb der einkommensgrenze und kann der antrag somit abgelehnt werden? ... denn wir sind keine eingetragene lebensgemeinschaft, sondern lediglich partner, die sehr schnell in eine gemeinsame wohnung gezogen sind. was ist der sinnvollste schritt, um auf das schreiben zu reagieren?