Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen auf der Basis des gegebenen Sachverhaltes verbindlich wie folgt.
Ein lebenslanges Wohnricht mit Wirkung gegenüber jedermann, -(Juristen nennen das "dinglich") - also auch gegenüber Ihren Erben kann leider nur wirksam nur durch Eintragung ins Grundbuch bestellt werden, wozu sie einen Notar benötigen (§-§ 1093
, 873
, 128 BGB
). Der Notar ist auch verpflichtet nach Beurkundung den entsprechenden Antrag beim Grundbuchamt zu stellen, außer er hat irgendwelche grundsätzlichen Zweifel, z.B. an der Geschäftsfähigkeit, wofür hier aber nichts ersichtlich ist.
Es ist zwar möglich ein solches dingliches Wohnrecht auch erst in einem Testament als Vermächnis zuzuwenden, das programmiert den Streit aber vor, etwa über die Frage, ob das Wohnrecht den nun entgeltlich oder unentgeltlich zugewendet sein soll (z.B. OLG-München, Urteil v. 8. April 2009, Az. 19U 5570/08) oder falls den testamentarischen Erben Anfechtungsgründe zur Seite stehen sollten (z.B. mangelnde Testierfähigkeit). Außerdem würde das am Erfordernis einer notariellen Beurkundung und Eintragung des Wohnrechs ins Grundbuch nach Ihrem Tode auch nichts ändern, weswegen zu empfehlen ist, dieses lieber schon lebzeitig zu erledigen.
Ich hoffe Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, wobei Sie hier allerdings noch eine kostenlose Nachfragefunktion haben und verbleibe.
Mit freundlichen Grüßen
Ra. Jahn LL.M.
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte