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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ist die Frau unfallversichert?
Falls keine private Unfallversicherung abgeschlossen ist, nein.
Wenn ja, wohin muss ich die Unfallanzeige schicken?
Entfällt
Die medizinischen Kosten (Erstversorgung wie auch Heilbehandlung und Rehabilitation) sind von der Krankenversicherung zu tragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
04.10.2014 | 15:14
NACHFRAGE:
Sehr geehte Frau Rechtsanwältin. Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Es gibt aber doch auch noch die Gesetlzliche Unfallkasse, die in Ihrer Info wissen lässt, dass alle im Haushalt beschäftigen Personen (automastsch) unfallversichert sind.
Ist das richtig ?
Nochmals danke für Ihre Stellungnahme.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
04.10.2014 | 18:57
Es gibt aber doch auch noch die gesetzliche Unfallkasse, die in Ihrer Info wissen lässt, dass alle im Haushalt beschäftigen Personen (automatisch) unfallversichert sind.
Ist das richtig?
Ja, alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) unfallversichert. Die Minijob-Zentrale übernimmt im Rahmen des sog. Haushaltsscheckverfahrens die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Jedoch handelt es sich –Ihrer Schilderung folgend (nachts beim Gang zur Toilette hingefallen
) - nicht um einen Arbeitsunfall i.S.d. §8 SGB VII
:
Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Denn der Unfall passierte nicht bei Arbeitsverrichtung.
Falls Sie dennoch den Unfall anmelden wollen, setzen Sie sich unter der
0355 2902-70799
montags bis freitags
7:00 bis 17:00 Uhr
mit der Minijob- zentrale unverzüglich in Verbindung. Fragen Sie dort auch nach dem Antrag auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit der Haushaltshilfe.