Sehr geehrte Damen und Herren, Das Finanzamt fragt, aufgrund niedriger Einkünfte der gefragten, womit eine Person ihren Lebensunterhalt bestreitet und verlangt eine Gewinn- und Verlustrechnung. Es geht um eine Person mit angemeldeter selbständigen Tätigkeit, aus der im Jahr 2006 wenig Gewinne waren (laut das Finanzamt sind diese Gewinne zu niedrig um den Lebensunterhalt abzudecken). Das Finanzamt schlägt vor, falls der gefragte innerhalb einer bestimmten Frist nicht beantwortet hat, die Einkünfte des gefragten auf der Grundlage eines am unteren Rahmen orientierten ausreichenden Lebensunterhalts hinzuschätzen. a.- Was würde passieren, wenn man darauf wartet, die Hinzuschätzung des Finanzamtes zu bekommen und dann die vom Finanzamt auf Grundlage dieser Hinzuschätzung verlangten Einkommensteuer zahlt, ohne weiteres zu beantworten?