Ein gemeinnützig anerkannter Verein betreibt ein Kraftfahrzeug. Dieses Fahrzeug dient dazu, seelsorgerische Fahrten und Fahrten zu vereinsrelevanten Veranstaltungen durchzuführen, sowie Gäste des christlichen Vereins zum Flughafen usw. zu befördern. Nun beabsichtigt der Verein, dieses Fahrzeug einem Mitglied auch für den privaten Gebrauch unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, unter der Bedingung folgender Gegenleistung: Das Mitglied muss für die Instandhaltung, kleinere Reparaturen und die Wartung des Fahrzeugs allgemein sorgen und als Fahrer für Vereinsfahrten kostenlos zur Verfügung stehen.