Einvernehmlicher Scheidungsablauf - Ehevertrag oder Trennungsvertrag erforderlich?
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Vor der Trennung wurden beide Wohnbereiche gemeinschaftlich genutzt. ... Wir haben uns über den Verlauf der Trennung gütlich einigen können und deshalb keinen Trennungsvertrag geschlossen und streben nun auch eine schnelle und einvernehmliche Scheidung an. ... Die Finanzierung des Hauses übernehme ich allein.