sehr geehrte damen und herren, ich möchte gerne online ein ersatzteil für elektromotoren vertreiben, das ich aus einem drittland beziehe. damit bin ich quasihersteller, und als importeuer liegt die produkthaftung bei mir. wenn ich das richtig verstanden habe, hafte ich somit für sach- und personenschäden, die durch das produkt entstehen und bin bei einem defekten ersatzteil verpflichtet, zu mindern oder zu wandeln. da das ersatzteil aber mit einem anderen produkt "vermischt" wird, können u u auch daran (vermögens/folge)schäden enstehen, die ich ggf über eine erweiterte produkthaftpflichtversicherung versichern muss, wie mir mein versicherungsmakler erklärt hat. die prämie hierfür ist sehr, sehr hoch...... meine frage: kann man in den agb die ERWEITERTE produkthaftung sowohl im b2b als auch im b2c bereich rechtswirksam ausschließen??