Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Fehlkauf
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Darauf bin ich vom Kauf(vertrag) zurückgetreten. ... Gemäß einer weiteren, direkt folgenden Klausel, steht "..dem Käufer der Nachweis offen, daß im Einzelfall ein geringerer Schaden entstanden ist als die vereinbarte Pauschale".