Private Autokauf
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Der Verkäufer kam mir preislich etwas entgegen, da der Zahnriemen fällig war . ... Daraufhin habe ich den Verkäufer kontaktiert und ihn darauf hingewiesen, dass ich gerne vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, da dies beim Kauf nicht angegeben wurde. Die Antwort daraufhin war, dass ihm dies nicht bekannt war und ich vor dem Kauf die Möglichkeit hatte , das Fahrzeug begutachten zu lassen, davon aber keinen Gebrauch gemacht habe.