Sehr geehrte Anwälte, Istzustand : - Erhalt einer "sich lohnenden" Abfindung, Tätigkeit als leitender Angesteller beendet, soll dem Lebensunterhalt bis zum Renteneintritt dienen, keine nennenswerte Erwerbstätigkeit mehr geplant Fragen : 1. wie lange bin ich jetzt noch gegenüber meinen volljährigen Kindern, alles Studenten, unterhaltspflichtig ? 2. wie lange bin ich gegenüber meiner 2.Frau (keine gemeinsamen Kinder, keine gemeinsamen Wirtschaftsgüter) im Falle einer Trennung unterhaltspflichtig bzw. kann erwarten, daß sie ihren Lebensunterhalt als Ärztin über eine entsprechende eigene Tätigkeit sichert ? mit freundlichen Grüßen