Hallo , lebe in Deutschland seit 1999, verheiratet mit Deutscher Frau ,1 Kind 7J. habe einen Antrag 2007 gestellt,dieser wurde vom Landratsamt nicht weiter bearbeitet, weil ich zu diesem Zeitpunkt Arbeitslos war . Anfang 2008 , habe ich mich entschieden in Ausland eine passende Arbeitstelle fuer meine Taetigkeiten zu suchen ( Sprachmittlerische Dienstleistungen und Reiseleitung) um von der Arbeitslosigkeit raus zu kommen und so wieder mein Lebenunterhalt fuer mich und meine Familie selbstaendig sichern zu koennen . nun jetzt , die Behoerden ( Landratsamt) haben mir mitgeteilt : weil ich mich ausserhalb des Bundesgebiets aufhalte , liegen die Einbuergerungvoraussetzung derzeit nicht vor .Die weitere Bearbeitung Ihres Antrages wird deshalb zurueckgestellt, bis Sie sich wieder dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und Sie in der Lage sind , Ihren Lebensunterhalt dauerhaft selbst zu sichern . Ich bin nur verpflichtet zurzeit in Ausland zu sein um fuer meine Familie zu sorgen und nicht wegen Urlaub oder das Leben unter Sonne zu geniessen .