Urheberrecht im Arbeitsvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Guten Tag, ich bin derzeit in Vollzeit beschäftigt und in meinem Arbeitsvertrag ist folgender Passus hinsichtlich der Entwicklung von Software enthalten: "Für Software, die der Arbeitnehmer bei, durch oder gelegentlich der Arbeit entwickelt hat, steht dem Arbeitgeber das alleinige Verwertungsrecht zu.