Sehr geehrte Ratscuende,
zwar gilt auch ein mündlicher Arbeitsvertrag, aber es muss auch dann über die wesentlichen Eckpunkte eine Einigung herbeigeführt werden.
Und daran fehlt es, wenn nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung keine Einigung über Arbeitszeit, Lohn und Urlaub zustande gekommen ist.
Daher ist derzeit kein Vertrag zustande gekommen und Sie brauchen somit auch nicht weiterarbeiten.
Nimmt die Gegenseite allerdings innerhalb gewöhnlicher Fristen (ist immer nach dem Einzelfall individuell zu bewerten) Ihr Angebot an, ist ein wirksamer Vertrag geschlossen.
Sofern keine gesonderten Kündigungsfristen vereinbart worden sind, gilt § 622 BGB
- Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
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Vielen Dank für Ihre Antwort!
eine kurze Rückfrage habe ich jedoch:
Sie schreiben, dass momentan noch kein Vertrag zustande gekommen ist - dies ist für mich ja erst einmal erfreulich.
Könnte ich denn insofern morgen meinen Arbeitgeber benachrichtigen und mitteilen, dass sich die Sache für mich erledigt hat?
Oder muss ich jetzt gezwungenermaßen abwarten, ob er meine Änderungen bezüglich des Vertrages aktzeptiert und "darf" erst nach einer ggf. stattfinden Ablehnung seinersetis der Arbeit fern bleiben?
Danke für Ihre Nachricht.
Sehr geehrte Ratsuchende,
sofern Sie Ihr Angebot nicht zeitlich eingegrenzt haben, werden Sie abwarten müssen, da Ihr Ihr Angebot nicht einfach zurücknehmen können.
Sie können und werden aber nicht längere als drei, vier Tage warten müssen und sollten dass auch deutlich machen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
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