anbei der unterschriebene Vertrag in Schriftform: " Kaufvertrag (Ablösevereinbarung fürEinrichtungsgegenstände) Zwischen Person A Personalausweisnummer: XXXX Tel.: XXXXX -nachstehend Verkäufer genannt- und Name: Person B Adresse: XXXX Personalausweisnummer: XXXX Tel.: XXXX -nachstehend Käufer genannt- wird folgende Ablösevereinbarung geschlossen: §1 Der Verkäufer verkauft folgende Einrichtungsgegenstände (Kaufgegenstände) an den Käufer:- Kücheneinrichtung komplett (inkl. ... Gardinenschienen- Ablagebretter (Fenster Küche, Fenster Schlafzimmer, Badezimmer)- Esstisch + 3 Stühle Wohnzimmer- Jackenständer- Deckenlampen in allen Räumen. §2 Der Kaufpreis für die Kaufgegenstände beträgt 0 € (in Worten: NullEuro). §3 Die Kaufgegenstände befinden sich in der Wohnung XXXXX, 4 OG, hinterste Wohnung. §4 Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese Gegenstände in der Wohnung verbleiben. §5 Der Verkäufer weist darauf hin, dass sie die Kaufgegenstände in die Wohnung eingebracht hat und sie gegenüber dem Vermieter der Wohnung zur Entfernung der Gegenstände und zur Vornahme vonSchönheitsreparaturen verpflichtet ist. ... Aufgrund dessen besteht nach EU-Recht ebenso keine Gewährleistung auf später entstandene Sachmängel oder Umtausch. §8 Diese Vereinbarung ist aufschiebend bedingt und wird erst wirksam,wenn der Mietvertrag über die in § 4 genannte Wohnung mit dem Eigentümer zustande kommt. §9 Mündliche Nebenabreden außerhalb dieser Vereinbarung wurdenkeine getroffen.