Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte ihre Frage auf Grundlage der von ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten sie dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Ihr Vertrag mit dem Nachmieter entfaltet gegenüber dem Vermieter keinerlei Rechtswirkung. Das heißt, Sie können sich gegenüber dem Vermieter nicht darauf berufen.
Wenn Ihnen ein Schaden entsteht weil der Nachmieter den Vertrag nicht einhält (so die Mängel nicht beseitigt), können Sie diesen Schaden ersetzt verlangen. Weigert sich der Nachmieter für den eingetretenen Schaden einzustehen, müssen Sie Ihre Förderung nötigenfalls gerichtlich durchsetzen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage umfassend beantworten. Sollten Rückfragen bestehen müssen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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hallo und vielen Dank für Ihre Antwort und Bemühungen.
Da ich den Kaufvertrag mit dem Nachmieter habe, werde ich meine Kaution bei dem Nachmieter einfordern müssen. Inwiefern ist mein Vertrag rechtliche Wirksamkeit, sodass ich auch eine rechtliche Chance habe diese bei dem Nachmieter zu verlangen?
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
ich sehe rechtlich keine Hinderungsgründe an der Gültigkeit des vorgelegten Vertragstextes. In einem gerichtlichen Verfahren würden Sie wohl den Schadensersatz zugesprochen bekommen.
Die Probleme werden hier eher im tatsächlichen Bereich liegen (also in der Frage ob beim Käufer denn was zu holen ist).
Sollten weitere Nachfragen bestehen, können Sie mich via Email kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt