Unterhaltsvorschuss - Jugendamt
vom 30.11.2006
20 €
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.), war mit dem Vater nie verheiratet und lebe nicht mit ihm zusammen. Für die letzten 6 Jahre habe ich vom Jugendamt einen Unterhaltsvorschuß für meinen Sohn bekommen, da der Vater zwar erwerbstätig ist, aber zu wenig zahlen konnte. ... Meine Frage: Darf das Jugendamt dieses Geld einbehalten obwohl das Kind sowieso viel zu wenig Unterhalt (ausgezahlt € 67 statt € 170) erhält?