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Rückfallklausel

3. Februar 2022 16:36 |
Preis: 60,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

meine Eltern lassen sich gerade Scheiden.
Mein Vater hat laut Grundbuch ein Haus (Gewerbe) und meine Mutter hat laut Grundbuch ein Haus Wohnhaus.
Das Haus meiner Mutter wurde ihr mit einer Rückfallklausel (bei Veräußerung oder Belastung) übertragen.
Beide Häuser stehen mit Verbindlichkeiten bei der Bank. Die Verbindlichkeiten werden sowohl durch meine Mutter als auch durch meinen Vater abgesichert. Grundschulden sind auf beide Häuser eingetragen.

Mein Vater hat das Haupteinkommen. Durch eine Praxis, Vermietung und Rente.
Meine Mutter hat ihre Rente. Unterhalt zahlt mein Vater nicht. (Wird bei Gericht eingeklagt)

Jetzt droht mein Vater damit den gemeinsamen Verbindlichkeiten nicht mehr folge zu leisten, um meine Mutter zu einem Verkauf ihres Hauses zu zwingen, da sie die Verbindlichkeiten nur mit ihrer Rente nicht tragen kann.

Ist das Verhalten meines Vaters sittenwidrig, da er ja die Verbindlichkeiten durchaus zahlen kann?
Kann sich dadurch der Anspruch auf Rückfall verändern?
Könnte eine Gütertrennung hier etwas bringen?

Wie kann sich meine Mutter bei einem möglichen Insolvenzverfahren meines Vaters absichern?
Was passiert dann mit der Rückfallklausel?

Wie wirkt sich die tatsächliche Scheidung meiner Eltern auf die Rückfallklausel aus?

3. Februar 2022 | 17:21

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Hierzu benötige ich jedoch noch ein paar Angaben, die Sie mir gerne per E-Mail an

info@anwalt-juebek.de

senden. Dann werde ich Ihnen Ihre Fragen entsprechend beantworten. Selbstverständlich steht Ihnen auch dabei das Recht einer kostenlosen Nachfrage zu.

Da aus Ihrem Sachverhalt nicht hervorgeht, wer das Wohnhaus auf Ihre Mutter übertragen hat und zu wessen Gunsten die Rückfallklausel vereinbart wurde, bitte ich hier noch um weitere Informationen. Ebenso wäre es gut, wenn Sie mir den Überlassungsvertrag, mit dem die Immobilie auf Ihre Mutter übertragen wurde in Kopie (per E-Mail) übersenden könnten. Wichtig wäre auch die genaue Formulierung der Rückfallklausel.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Kolditz
(Rechtsanwalt)


Rechtsanwalt Stefan Kolditz

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