Fristlose Kündigung bei Entzug der Konzession
vom 16.9.2009
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Im Gewerbepachtvertrag für die Gaststätte ist unter dem Punkt "außerordentliche Kündigung" u.a. folgendes vereinbart: "Der Verpächter ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn dem Pächter die Konzession entzogen wird." Kann der Verpächter die außerordentliche Kündigung nur aussprechen, wenn die Konzession endgültig entzogen worden ist?