Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages
vom 9.7.2017
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Der Vertrag verlängert sich um weitere 2 Jahre, wenn er nicht spätestens 12 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer von einer Partei gekündigt wird. 2) Eine Abberufung des Geschäftsführers gilt zugleich als Kündigung durch die Gesellschaft zum nächsten zulässigen Termin. 3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. ... Alternativ müsste ich nun spätestens zum 31.12.2017 kündigen, damit ich zum 31.12.2019 aus dem Vertrag aussteigen darf?