Sehr geehrter Ratsuchender,
der von Ihrem Vermieter benannte Endtermin 30.05.2005 beruht auf dessen Auffassung, daß eine Kündigung erst wieder ab dem Ende der durch die Wahrnehmung der Option bis zum 30.11.2004 möglich ist.
Die maßgebliche Formulierung im Mietvertrag ("Eine Verlängerung des Vertrages, bei Ausübung des Optionsrechts über den Zeitraum des 30.11.2004 hinaus ist möglich, wenn der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien unter Beibehaltung der Kündigungsfrist von jeweils 6 Monaten gekündigt wird") vermag ich aber nicht............
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