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Mietverlängerung um 1 Monat?

| 28. August 2006 13:43 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Mein Mieter hat eine Wohnung zum 30.09.06 ordnungsgemäß gekündigt.
Jetzt möchte er die Mietdauer um einen Monat verlängern, da er angeblich noch keine Wohnung gefunden hat.

Was muß ich beachten, wenn ich der Verlängerung um 1 Monat zustimme?

Ich möchte, dass der Mieter dann zum 31.10.06 auch wirklich auszieht.
Ich möchte nicht, dass die Verlängerung um 1 Monat die Kündigung unwirksam macht.

28. August 2006 | 15:39

Antwort

von


(344)
Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
Tel: 0211 911 872 43
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E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Grundsätzlich haben Sie hier zwei Möglichkeiten:

Sie können die bereits erfolgte Kündigung einvernehmlich durch schriftlichen Vertrag aufheben und im selben Vertrag das Mietverhältnis einvernehmlich zum 31.10.06 ebenfalls aufheben.

Zum anderen können Sie die Kündigung als solche in der Welt belassen und in Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften lediglich eine einvernehmliche Verlängerung der Kündigungsfrist (für sie und den Mieter) vornehmen, so dass die Kündigung des Mieters erst zum 31.10.06 wirksam werden kann. Diese Vereinbarung muss indivuell, also nicht formularmäßig, erfolgen und natürlich von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz
Rechtsanwalt


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