Sehr geehrter Fragesteller,
Grundsätzlich haben Sie hier zwei Möglichkeiten:
Sie können die bereits erfolgte Kündigung einvernehmlich durch schriftlichen Vertrag aufheben und im selben Vertrag das Mietverhältnis einvernehmlich zum 31.10.06 ebenfalls aufheben.
Zum anderen können Sie die Kündigung als solche in der Welt belassen und in Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften lediglich eine einvernehmliche Verlängerung der Kündigungsfrist (für sie und den Mieter) vornehmen, so dass die Kündigung des Mieters erst zum 31.10.06 wirksam werden kann. Diese Vereinbarung muss indivuell, also nicht formularmäßig, erfolgen und natürlich von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz
Rechtsanwalt
28. August 2006
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15:39
Antwort
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