guten tag, frau petry berger, bräuchte ihre meiung und formulierungshilfe. es geht um einen gewerblichen mietvertrag, hier insbesondere um die nk-abrechnung.( laden im untergeschoss- viedeothek ) die mietfläche beträgt lt mietvertrag 53m², abgerechnet wurden bei der abrechnung jedoch 74m² , beheizbare fläche ist jeoch nur das wc und lager (ca. 10 m²) verkaufsraum selbst wird und kannich nicht über die radiatoren geheizt werden. darauf hin habe ich dies dem vermieter (anwalt) mitgeteilt: er schreibt: " auch wenn wie von ihnen angegeben, nur im büro und lager heizkörper installiert sind, so heisst das bicht, dass ihrem ´geschäftsraum keine wärmeenergie abgegeebne wird. im gegenteil wird gerade dort wird aufgrund des hohen rauminhaltes ein erheblicher anteil an energie erforderlich, um eine angenehme temp zu erreichen, minsofern muss ihr geschäftsraum in der vorgenommenweise in die umlage in die heizkosten mit einfliesen.....