Kündigung bei Krankheit
vom 15.5.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Ich habe in 2007 und 2008 mehrfach durch kurze Krankheit gefehlt. (17 Tage in 2007 und 9 Tage bis März 2008). ... Die Stellenbeschreibung entspricht meines Postens, es wird weder von Teilzeit noch von einer befristeten Stelle gesprochen. ... Ich wäre sogar bereit gewesen, auf eigener Verantwortung, entgegen des ärtzlichen Rates und unter erheblichen Schmerzen die Arbeit entweder Teilzeit oder Vollzeit wieder aufzunehmen.