Jetzt verlangt mein Insolvenzverwalter, monatlich eine in meinen Augen überzogene Forderungen, da weder die Schweizer Steuer (nicht in der Lohnabrechnung ausgewiesen oder Abgezogen), noch die Kaufkraftparität berücksichtigt wird. ... „Ob und in welchem Umfang Steuern in der Schweiz gezahlt werden müssen, die nicht auf der Lohnabrechnung ersichtlich sind, entzieht sich der Kenntnis des Unterzeichners."