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Steuernachzahlung ubd Kontopfändung

12. März 2019 18:48 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Andrea Brümmer

Zusammenfassung

Gemeinsame Veranlagung und nachträgliche Haftungsbeschränkung

Hallo,

Ich habe folgendes Problem bei dem ich dringend hilfe brauche:

Mein Ehemann war Jahrelang Selbständig. Er hat vor einem Jahr eine Betriebsprüfung gehabt.
Die Prüfung ergab das er ca. 80.000€ nachzalen muss. Die Prüfung war für die Jahre 2013-2015.
in dem Betrag ist Die Einkommensteuer mit ca. 30.000€ Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
Er hat versucht mit dem Finanzamt eine Lösung zu finden. Aktuell ist er immernoch in Kontakt mit dehnen. Seim Mai 2018 ist mein Ehemann auch Arbeitslos. Ich bin aktuell alleinverdienerin. Mein Lohn ist etwa 1225€ netto monatlich. Wir bekommen etwas Unterstützung aus unserer Familie.
Jetzt hat das Finanzamt mein Konto gepfändet. 30.000€ Einkommensteuer wollen die von mir haben.
Meine Arbeitsstelle hat eine Benachrichtigung vom Finanzamt bekommen welche mir ziemlich peinlich ist.

1.
Ich beauche dringend ein Tipp wie ich mein Konto Freikriege und wie ich aus der Sache meines Ehemannes rauskomme.

2.
Warum muss ich für seine Steuerschulden haften?

3.
Gibt es Vordrucke welche ich beim Finanzamt einreichen kann damit ich aus der sache rauskomme?

Vielen Dank

Sehr geehrte Fragestellerin,
auf Ihre Frage darf ich antworten wie folgt.
Sie haben die Steuererklärungen für die fraglichen Jahre mit ihrem Mann gemeinsam abgegeben, deshalb werden Sie auch gemeinsam veranlagt und erhalten einen einheitlichen Steuerbescheid, für den jeder von Ihnen voll haftet.
Diesen Zustand kann man glücklicherweise nachträglich wieder beseitigen, indem man einen Antrag auf Haftungsaufteilung gem. §§ 268 , 269 AO (Abgabenordnung) stellt. Auf diese Weise wird ein Zustand hergestellt, dass jeder nur für die Einkünfte haftet, die er verdient hat. Sie haften dann also nicht mehr für die Schulden Ihres Mannes.
Einen Vordruck gibt es dafür meines Wissens nicht. Sie können einfach an das Finanzamt schreiben:
Ich beantrage hiermit die Beschränkung der Vollstreckung auf den Betrag an Steuern, für den ich persönlich hafte gem. §§ 268 AO ff. Außerdem beantrage ich Aussetzung der Vollstreckung und Aufhebung bereits ergangener Vollstreckungsmaßnahmen.
Mit dem letzteren bekommen Sie die Pfändung wieder aus Ihrem Konto raus. Meist reagiert das Finanzamt auf derartige Anträge ziemlich schnell. Viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin

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