Sehr geehrte Fragestellerin,
auf Ihre Frage darf ich antworten wie folgt.
Sie haben die Steuererklärungen für die fraglichen Jahre mit ihrem Mann gemeinsam abgegeben, deshalb werden Sie auch gemeinsam veranlagt und erhalten einen einheitlichen Steuerbescheid, für den jeder von Ihnen voll haftet.
Diesen Zustand kann man glücklicherweise nachträglich wieder beseitigen, indem man einen Antrag auf Haftungsaufteilung gem. §§ 268
, 269 AO
(Abgabenordnung) stellt. Auf diese Weise wird ein Zustand hergestellt, dass jeder nur für die Einkünfte haftet, die er verdient hat. Sie haften dann also nicht mehr für die Schulden Ihres Mannes.
Einen Vordruck gibt es dafür meines Wissens nicht. Sie können einfach an das Finanzamt schreiben:
Ich beantrage hiermit die Beschränkung der Vollstreckung auf den Betrag an Steuern, für den ich persönlich hafte gem. §§ 268 AO
ff. Außerdem beantrage ich Aussetzung der Vollstreckung und Aufhebung bereits ergangener Vollstreckungsmaßnahmen.
Mit dem letzteren bekommen Sie die Pfändung wieder aus Ihrem Konto raus. Meist reagiert das Finanzamt auf derartige Anträge ziemlich schnell. Viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte