Mein Bruder scheint auch bereit zu sein, sein Haus schon zu Lebzeiten auf den jüngeren meiner beiden Söhne als Schenkung übertragen und sich mit einem Recht auf Nießbrauch (mit entsprechendem Vorbehalt im Schenkungsvertrag) zufriedenzugeben. Außerdem ist er nicht festgelegt darauf, dass nur einem meinen beiden Söhnen das Haus als Schenkung oder Erbschaft zugesprochen wird. Um die anfallenden Steuerschuld bei Schenkung oder Erbschaft zu reduzieren, erwäge ich, meinem Bruder vorzuschlagen, sein Haus als Schenkung (mit der Auflage Nießbrauch) auf den jüngeren meiner Söhne (dieser hat selbst bereits drei Kinder) zu übertragen, und zwar beschwert mit dem Vermächtnis, dass die Hälfte des Vermögenswertes des Hauses der ältere meiner Söhne erhält.