sehr geehrte frau rechtsanwältin, sehr geehrter herr rechtsanwalt, ich habe mich über das arbeitsamt selbstständig gemacht, und vor 3 1/2 jahren eine ICH-AG im fachbereich computer system-service gegründet, nun ziehe ich in ein neues ladenlokal um, und habe einen Mietvertrag zum 01.08.2008 abgeschlossen, bereits letzte woche hat der vermieter die kaution verlangt, und nach zahlung der kaution die schlüssel an mich übergeben, jedoch wollte der vermieter im hinteren teil des ladenlokals noch den boden neu verlegen lassen, da dieser völlig verschmutzt war (PVC Platten mit teppich drübergelegt) im vorderen bereich habe ich schon gestrichen, die theke und trennwände gebaut, und eine neue schließanlage ( 3 sicherheitsschlösser mit gleichschließung) eingerichtet, so das der verkaufsraum bezugsfertig ist, ------------------------------------- im hinteren teil sollte meine werkstatt rein, nun wurde jedoch heute (28.07.2008) festgestellt, das unter dem boden im hinteren teil starke feuchtigkeit ist, welche erst trocknen muss, bevor der neue boden gelegt werden kann, mein vermieter sagt, das dies dauern könnte, ich könne am freitag (01.08.2008) noch nicht komplett einziehen, und auch eröffnen könnte ich wegen der bauarbeiten nicht, telefon und internet sind schon umgemeldet, ebenso umzug organisiert, ( transporter usw.), werbung in der zeitung läuft auch schon, die verspätung der renoviermaßnahme entschuldigt der vermieter mit meiner „verspäteten“ kautionszahlung, die wäre im juni bei vertragsabschluß fällig gewesen, ich wollte die kaution wie normal mit der ersten miete bezahlen, jedoch sagt mein vermieter, im mietvertrag steht: „Die Leistung der Sicherheitsleistung erfolgt NACH Mietvertragsabschluß auf obiges Konto.“ Was kann ich tun ???