Rechtsanwaltskanzlei Filler
Weender Landstraße 1
37073 Göttingen
Tel.: 0551 – 79 77 666
Fax: 0551 – 79 77 667
E-mail: filler@goettingen-recht.de
In Beantwortung Ihrer Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:
Nach Ihren Schilderungen ist erfolgte die fristlose Kündigung zu Recht.
Der Schimmelbefall in geschildertem Umfang berechtigt jedermann zu fristlosen Kündigung, nicht etwa nur diejenigen, die an einer Schimmelpilzallergie leiden. Schimmelpilz ist nämlich für jeden Menschen gesundheitsgefährdend. Die Rechtsprechung urteilt mittlerweile einheitlich in dieser Weise.
Sie haben nach Ihrer Schilderung auch den Befall Ihrem Vermieter telefonisch angezeigt, ohne dass dieser abgeholfen hätte. Diese Anzeige müssten Sie im Streitfall beweisen.
Die Kündigung wird somit sofort wirksam. Sie müssen die Miete auch nur bis zu dem Zeitpunkt entrichten, an dem Sie ausziehen.
Im Gegenzug sind Sie verpflichtet, die Räume zu übergeben und die Schlüssel auszuhändigen.
In einigen Städten besteht die Möglichkeit, das Gesundheitsamt zu informieren. Auf Anfrage kommen diese problemlos und entnehmen Proben oder begutachten die Räume. Sie sollten versuchen, auf diesem Weg zusätzlich Beweismittel zu bekommen. Dies müsste natürlich kurzfristig vor Übergabe der Räume an den Vermieter geschehen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben, für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
mit freundlichen Grüßen
(Regine Filler)
Rechtsanwältin
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort Frau Filler.Eine leitende Mitarbeiterin des Büros Hygiene beim Gesundheitsamt hat mir telefonisch mitgeteilt,daß es solche Besichtigungen in unserer Stadt nicht geben würde.Ich solle mal ein Privat-Unternehmen dazu beauftragen(toller Rat,da diese Gutachten ziemlich teuer sein dürften).Oder ich solle mich ans Gewerbeaufsichtsamt wenden.Eventuell kann man mir da weiterhelfen.Ein hin und her also nur,hauptsache Arbeit von sich wegschieben.Ich denke aber mal,bei den mir vorliegenden Beweisen,Fotos und Zeugen kann ich die Schlüssel in Ruhe abgeben.Vielleicht sollte ich noch unter Vorbehalt mit einer Schadensersatzklage zwecks meiner kaputten Gegenstände und dem Umzug drohen ???