Ich bitte um Beantwortung der untenstehenden Fragen zu folgendem Sachverhalt: Ein Mieter beabsichtigt eine Mietwohnung zu kündigen und möchte aber ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (3 Monate) bereits zwei Monate nach der Kündigung ausziehen. Laut Mietvertrag wären allerdings nach Kündigung noch drei Mietzahlungen fällig, ungeachtet, ob der Mieter aus der Wohnung vorzeitig auszieht oder bis zum Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist in der Wohnung verbleibt. ... Frage 2: Kann die Maklerprovision (2 Monatsmieten) auf den Nachmieter abgelastet werden (so wie es üblicherweise gehandhabt wird, wenn der Vermieter einen Vermittler zur Mietersuche beauftragt), sofern der potenzielle Nachmieter ausdrücklich im Vorfeld auf die fällige Zahlung der Courtage hingewiesen wird, oder muss der Vormieter (als Auftraggeber) die Maklerprovision selber tragen, bzw. darf der Vermittler die Provision direkt dem Nachmieter in Rechnung stellen, sofern dies zwischen Nachmieter und Makler vereinbart wird und dies unter Zustimmung des Vormieters geschieht?