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Mahnbescheid Telekom durch Rechtsanwälte Seiler & Kollegen

7. September 2007 13:07 |
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Vertragsrecht



Vor ca. einem Monat habe ich ein Schreiben der Rechtsanwälte Seiler und Kollegen erhalten, in dem ich auf eine ausstehende Rechnungssumme der Telekom von ca. 130 € hingewiesen wurde, zzgl. Mahngebühren, etc. In diesem Schreiben wurde auch auf frühere Zahlungseinforderungen der Telekom verwiesen, die ich allerdings nie erhalten habe.
Die offenen Rechnungen beziehen sich auf einen Telefonanschluß den ich vor einem Jahr gekündigt habe, ich wohne nachweislich nicht mehr dort, bin behördlich abgemeldet und an meinem neuen Wohnsitz neu angemeldet und kann auch durch die Vermieterin nachweisen, dass ich zum 01.10.2006 dort ausgezogen bin. Es gab auch einen direkten Nachmieter der die Wohnung bis heute bewohnt.
Mein Problem ist, das ich damals keine Rückantwort auf meine Kündigung erhalten habe und somit über den Kündigungsvorgang selbst nichts vorliegen habe.
Auf das erste Schreiben der Anwälte Seiler und Co. habe ich direkt mit Einschreiben geantwortet und um eine ganaue Aufstellung der offenstehenden Summe gebeten. Als Antwort kam vor einer Woche der gerichtliche Mahnbescheid, mittlerweile über einen Betrag von 230,- €.
Nun meine Frage, ist es in meinem Fall überhaupt ratsam Widerspruch einzulegen? Natürlich habe ich Angst vor den immer weiter steigenden Anwalts- und Verfahrenskosten, aber in vielen ähnlichen Berichten konnte ich nachlesen, das ich mich nicht in die Enge drängen lassen soll und deren Forderungen widersprechen sollte. Tatsache ist ja letztendlich, das ich die Kosten nicht verursacht habe. Ob nun der Nachmieter auf meine Kosten telephoniert hat, ist wahrscheinlich nicht ganz einfach herauszufinden, bislang habe ich diesen noch nicht erreichen können.

Sehr geehrte Ratsuchende,

vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.

Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Tatsachen kann die Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Es können nur die wesentlichen Aspekte des Falles geklärt werden.

Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Ein Widerspruch ist in Ihrem Fall nur dann ratsam, wenn Sie auch nachweisen können, dass der Vertrag mit dem Auszug beendet wurde. Der Auszug allein reicht insofern nicht aus, da auch nach dem Auszug der Vertrag mit der Telekom weiterlaufen kann und somit Monat für Monat die Grundgebühren zu zahlen sind. Dieser Nachweis wird durch die fehlende Kündigungsbestätigung erschwert.

In Ihrem Fall ist es ratsam, den Nachmieter zu befragen, wann dieser seinen Telefonanschluss bekommen hat und ob er einen eigenen Vertrag mit der Telekom geschlossen hat. Denn über einen Wohnungsanschluss kann nur ein Vertrag laufen. Hat der Nachmieter einen eigenen Vertrag, so kann Ihr Vertrag über diesen Zeitpunkt hinaus keinen Bestand haben.

Es kommt also darauf an, ob Sie Ihren Nachmieter erreichen. Dies sollte schnell geschehen, da Sie den Widerspruch innerhalb von einer Woche (2 Wochen ab Zustellung) einlegen müssen. Eventuell hilft es auch, direkt bei der Telekom anzurufen und sich zu informieren.

Die genauen Erfolgsaussichten eines Verfahrens sind aufgrund Ihrer Angaben nicht zu klären. Da jedoch keine Kündigungsbestätigung vorliegt, schätze ich sie eher als gering ein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage vermitteln.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Kerres
- Rechtsanwalt -

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