Hallo, also ich habe ein riesen Problem. ich wohne seit April in einer neuen Wohnung mit meinen zwei kinder. ... Da ich damals schon über ein ein halb Jahre gesucht habe da viele Vermieter was gegen kinder haben.
Neue Mieter zum 01.10.2008 Abgelesen war ja bereits,- im April zog der Mann aus der Whg aus und die Frau mit Kind blieb weiter wohnen. ... Die Techem meldete sich,- es würde ein Fehler vorliegen, wir hätten falsch abgelesen. ... Aber ich habe eine Einfache Frage dazu: Ein Mieter kann doch bei falscher oder keiner Abrechnung sämtliche Nebenkosten zurückverlangen.
Im Jahr 2000 trennt sich Frau X von ihrem Mann und nimmt den Fahrzeugbrief mit, damit Herr X den Wagen nicht ohne ihre Zustimmung verkaufen kann. Frau X möchte bei einem Verkauf die Hälfte vom Erlös haben, teilt sie Herrn X mit. Herr X geht zum Verkehrsamt, sagt aus, dass der Fahrzeugbrief unauffindbar ist und er einen neuen braucht, und unterschreibt dazu beim Amt eine Eidesstattliche Aussage.
Jetzt vor einigen Tagen sprach mich vor unserer Einfahrt ein Mann an , er war vom Jobcenter und hatte mir fragen gestellt wie lange denn schon meine Partnerin mit hier wohnt und mein Kind usw . ... Ich habe als mein Kind geboren wurde auch keinerlei Ansprüche gestellt an Erstausstattung oder sonstiges habe hier nichts preis gegeben sodass das Jobcenter nichts wusste !
Nun soll der Unterhalt neu geregelt werden und bei dieser Gelegenheit möchte ich die "Altlast" des alten, mittlerweile falschen Titels korrigieren. ... Auf das Kind oder auf die Mutter? Bezogen auf den Titel des volljährigen Kindes: 2.
Da bei der Anmeldung falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden (falsche Angabe des Geburtsdatums), werden von unserer Seite Schadensersatzsansprüche geltend gemacht. ... Meine Frage: Ist das auch bei nachweislich Minderjährigen Kindern der Fall? ... Es heißt doch, Eltern haften nicht für die Schulden Ihrer Kinder.
Die Beihilfestelle hat die Rechnungen für beide Kinder auch immer anstandslos beglichen. ... Ich habe gegen den meiner Meinung nach falschen Beihilfesatz und die nicht anerkannten Leistungen (ausführliche Begründung des Zahnarztes) fristgerecht Widerspruch eingelegt und Ende April auch den Eingang des Widerspruchs schriftlich bestätigt bekommen. ... Da eines der den Anspruch begründenden Kinder aus zweiter Ehe stammt, scheint mir die Regelung für den "Normalfall" (Kinder stammen alle aus einer Ehe) nicht anwendbar.
Meine Lebensgefährtin hat zwei erwachsene Töchter mit eigenen Kindern. ... Meine Idee wäre den Eltern und den beiden großen Kindern (14 und 17 Jahre alt) je 20.000 €, also zusammen 80.000 €, zu schenken. ... Da die Eltern bei minderjährigen Kindern ja auch gleichzeitig deren Finanzen verwalten, können sie doch auch einfach das Geld für den Hauskauf verwenden oder ist diese Annahme falsch?
Die Tochter wird von ihr gefördert, da sie angeblich auch solche tollen Fähigkeiten besitze und die Begabung hätte und alle (Lebensgefährte der Mutter und die anderen Kinder-nicht von meinem Freund) glauben daran. ... Die Mutter hatte mit ihren anderen Kindern (ich glaube 4 sind es noch) alle Probleme. Jedes ist oder war schon ausgezogen, weil sie mit sich selbst und mit den Kindern nicht klar gekommen ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, Wenn ich darf würde ich kurz meinen bitte zusammen fassen. Ich habe letztes Jahr meinen Antrag auf geteiltes Sorgerecht gegenüber der Kindesmutter gestellt . Die Verhandlung war am 31.8.2022 in Deutschland welches für 6 Monate pausieren sollte , da die Bitte der Kindesmutter war an einer Familienberatung teilzunehmen .
Es handelt sich um den TM31 Bimbly welcher eine Küchenmaschine ist und für Kinder entwickelt wurde. ... |Kategorie: Spielzeug>Elektrisches Spielzeug>Kinder-Haushaltsgeräte>Sonstige Haushaltsgeräte>Kleingeräte Küche>Rühren, Mixen & Zerkleinern>Küchenmaschinen da er aber Rühren und Mixen kann und er auch so genutzt wird habe ich es getan.
Am 18.11.2004 bekam ich das erste Kind und ging in den Erziehungsurlaub. Das zweite Kind folgte am 11.09.2006. ... Und das zweite Kind würde für die Berechnung herangezogen und ist ja jetzt schon 4.
Hallo, ich bin seit 2004 geschieden und habe noch im gleichen Jahr wieder geheiratet. Mein Ex-Mann ist unterhaltspflichtig für unsere 9-jährige Tochter, die im gemeinsamen Haushalt bei meinem neuen Mann und mir wohnt. Meine Tochter ist bei meinem neuen Ehemann privat krankenvollversichert.
Bis zu den Ferien hält sich das Kind ab Do (19.12) unserem bisherigen Rhythmus folgend bei mir auf. ... Aber genau hier liegt das Problem: die Mutter fordert das Kind schon am 02.01 zurück zu sich, was dann eher 9 Tage für sie und nur 8 für mich bedeutet.
Situation: - GmbH-Geschäftsführer (auch beherrschender Gesellschafter) - GF privat versichert - verheiratet und zwei Kinder, Beschäftigungsverhältnis der Ehefrau ergibt ein Einkommen < 3.000 EUR - Frau ist gesetzlich versichert, Kinder über Familienversicherung - GF Bezüge: 4.000 EUR brutto / Monat Frage(n): - Wie ist mit Kapitalerträgen / Gewinnauszahlungen als GmbH Gesellschafter (unregelmäßig, situationsabhängig da das Unternehmen nicht immer Gewinne erwirtschaftet - alle 2-3 Jahre) zu verfahren, hinsichtlich der Versicherungspflichtgrenze / Familienversicherung?
f=3&t=13649&start=10 Meine Fragen: Wie beurteilen Sie meinen Anspruch auf Besitzstand für meine Tochter Kaja - nach meinem Rechtsempfinden (auch gemäß Fazit Rückforderung - Besitzstand Kind) ist die Unterbrechung der Kindergeldzahlung (nicht etwa des Kindergeldanspruchs) im Oktober 2005 hierfür nicht schädlich (zudem auch ohne Verschulden meinerseits) Wie beurteilen Sie meinen Anspruch auf eine Nachzahlung der Besitzstandszulage für meine Tochter Miriam?
Meine ehemalige Frau klärte ich ebenfalls über neue Lage auf : -Beide Elternteile barunterhaltspflichtig -Ansprüche direkt von Kind an beide Elternteile -Offenlegen aller Einkünfte beider Elternteile zum Errechnen des Betrages Meine geschiedene Frau will aus gutem Grund auf keinen Fall ihr Einkommen offenlegen weil dadurch wahrscheinlich diverse Steuervergehen etc. offenbar würden. ... Muß ich Unterhalt bezahlen der sicher falsch bzw. gar nicht berechnet werden kann weil sie nichts vorlegt?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen mein Anliegen in Bezug auf meine aktuelle Bürgergeldbeantragung schildern. Nach mehreren Jahren der Promotion und Forschung im Ausland bin ich vor Kurzem nach Deutschland zurückgekehrt und befinde mich momentan auf Arbeitssuche. Aufgrund dessen, dass ich im Rahmen meiner Auslandsaufenthalte nicht in die deutsche Arbeitslosenversicherung einbezahlt habe, habe ich Bürgergeld beantragt, um meinen Lebensunterhalt sicherzustellen.