Sehr geehrte Ratsuchende,
hier sollten Sie nicht zahlen.
Denn es ist falsch, dass IHR Verhalten eine Straftat darstellt, und die 12jährige Tochter ist noch gar nicht strafrechtlich zu belangen.
Eine Verletzung der Aufsichtspflicht wird man IHNEN wohl nicht vorwerfen können, so dass es falsch ist, wenn von IHNEN Zahlung gefordert werden.
Etwas anders sieht es hinsichtlich Ihrer Tochter aus:
Da diese sicherlich schon das Bewußtsein haben dürfte, dass man Daten nicht fälschen darf, würde ein Anspruch gegen die Tochter (der aber ja nicht bisher geltend gemacht wird) ggfs. durchsetzbar sein; allerdings würde ich hier das Mitverschulden der Gegenseite (durch unterlassene Sicherheitskontrollen) so erheblich einschätzen, dass auch dort Ansprüche nicht gegeben sein dürften.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Nur kurz dazu: Die Schadensersatzforderung wurde direkt per Mail an meine Tochter geschickt. Sorry, dass ich das vorhin nicht korrekt geschrieben habe.
Meiner Tochter hab ich die Ohren langgezogen:-) Sie ist sich jetzt bewußt, was sie getan hat.
Wie soll ich jetzt weiterverfahren? Einfach stillhalten oder denen nochmals schreiben? mit Hinweis auf Mitverschulden?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Michaela
Sehr geehrte Ratsuchende,
dass Sie Ihrer Tochter "die Ohren langgezogen" haben, ist schon verständlich - hätte ich auch getan. Auch sollten Sie über eine Kindersicherung beim PC nachdenken; für eine gewisse Zeit wirkt das schon Wunder.
Die Gegenseite sollten Sie anschreiben und mitteilen, dass die fehlenden Sicherheitsvorkehrungen ein gravierendes Verschulden darstellen, so dass Sie im Namen der Tochter die Zahlung verweigern, die Tochter selbst kann ohne Ihr Einverständnis sowieso keine rechtsgültige Erklärung abgeben.
Es besteht hier aber auch die Möglichkeit, beim Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen, so dass Sie dann einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Beantwortung beauftragen können; diese macht dann vielleicht mehr Eindruck und die Sache kann schnell beendet werden.
Mit freundlichen Grüßen (auch an Ihre Tochter, die zumindiest diesen Einsatz vom Taschengeld zahlen sollte)
Rechtsanwalt
Thomas Bohle