Welpenverkäufer will Weiterverkauf untersagen
vom 11.2.2021
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Der Kaufvertrag hat nur zwei Klauseln: - Wir verpflichten uns regelmäßig über den Zustand des Hundes zu berichten - Innerhalb der ersten 5 Monaten verpflichten wir uns den Hund zurückzugeben falls es dem Hund bei uns nicht gut geht. ... Aus unserer Sicht haben wir jegliche Pflicht aus dem Vertrag erfüllt und dieser ist damit nicht mehr gültig (die 5 Monate Klausel).