Sehr geehrte Fragensteller,
so etwas sollte man auf keinen Fall unterschreiben! Dies wäre auch rechtlich bindend!
Wenn überhaupt ist es im Regelfall ist es genau umgekehrt, dass sich der Käufer zur Übernahme der Notarkosten im Falle des Scheiterns der Verhandlungen verpflichtet.
Ganz und gar nicht ratsam ist es auch, dass der Notar aus Warte des Käufers den Vertrag entwirft. Wiederum im Normalfall stellt der Verkäufer den Vertrag wie auch die Konditionen wie z.B. Kostenlasten, Gewährleistungsausschluss usw..
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0179 4822457
E-Mail:
Wie können wir auf dieses Schreiben reagieren , ohne uns den Interessenten zu verprellen.
Wir waren uns mündlich einig und nun steht dies Schreiben im Raum.
Wir sind nur noch zu zweit und die Immobilie wird uns zu groß.
Auch aus gesundheitlichen Gründen steht der Verkauf im Vordergrund.
Können Sie etwas dazu formulieren?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Fragensteller,
ich würde zwar so oder so davon abraten. Aber man könnte ergänzen:
"Diese Vereinbarung besteht nur unter den zusätzlichen Bedingungen, dass in dem Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen wird sowie der Käufer alle Kosten trägt, die mit dem Abschluss des Vertrages einhergehen, außer Kosten, die durch die Löschung alter Grundschulden entstehen. Alleine diese Kosten trägt der Verkäufer. Auch Kosten für noch nicht abgeschlossene Erschließungen trägt der Käufer alleine.
Ebenso trägt der Käufer die Notarkosten alleine, wenn er ohne wichtigen Grund den Vertrag doch nicht abschließen will."
MfG RA Saeger