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394 Ergebnisse für kündigung vermieter recht mietzahlung

Absicherung Mietverhältnis auf Lebenszeit
vom 11.8.2025 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Guten Tag, wir möchten in einer Wohnanlage eine abgeschlossene Wohneinheit (einzeln stehendes kleines Haus) an eine ältere Verwandte vermieten. Wir sind als Vermieter ein Paar, nicht verheiratet und haben zu diesem (Vermietungs)Zweck eine GbR gegründet. ... Absichern möchten wir den Fall, dass wir als Vermieter z.B. beide zu Tode kommen, es zum Zerwürfnis kommt o.ä.
Untermieterin zahlt erste Miete und Kaution nicht fristgerecht
vom 9.2.2018 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Kündigung: Hauptmieter: Der Hauptmieter als Vermieter kann bei der Untervermietung von möbliertem Wohnraum bis zum 15. eines Monats zum Ablauf des gleichen Monats kündigen. ... Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist hier massgebend. ... Was würde passieren, wenn mein Vermieter davon Wind bekommt und mir deswegen fristlos kündigt?
Veränderungen an der Wohnung vorgenommen, Sachbeschädigung?
vom 13.5.2010 25 € Historischer Preis
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Ich hatte recht bekommen, weil der Mietspiegel verbindlich ist und keine kürzlich vermieteten Vergleichswohnungen und deren Mietehöhe. ... Der Termin wurde von mir nicht wahrgenommen, da die letzte Mietzahlung wegen eines Rechenfehlers um 0,15 EUR zu wenig überwiesen wurde, die Kündigung nicht rechtmäßig ist. ... Die Nachzahlung von ca. 198,02 EUR überwies ich verspätet, weil ich mir einen Termin beim Mieterverein einholte, um die Betriebskostenabrechnung durchsehen zu lassen; bevor der Termin beim Mieterverein kam, hatte ich eine Abmahnung wegen wiederholter verspäteter Mietzahlungen im Briefkasten und der Vermieter kündigte mir die fristlose Kündigung an, falls eine weitere Mietzahlung nicht fristgerecht eintrifft.
Mietvertrag, Gültigkeit einzelner Klauseln
vom 6.5.2022 für 250 €
beantwortet von Rechtsanwalt
4. "§ 17 Betreten der Mieträume durch den Vermieter 1.Der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter kann nach Ankündigung mit angemessener Frist und in angemessenem zeitlichen Abstand die Mieträume betreten, um festzustellen, ob und welche Arbeiten zur Erhaltung und Verbesserung notwendig sind, oder um seine Rechte wahrzunehmen. 2.Will der Vermieter oder sein Beauftragter das Grundstück oder die Wohnung verkaufen, so darf er die Mieträume zusammen mit dem Interessenten Montag bis Samstag zwischen 10 und 13 Uhr und 15 und 18 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 10 und 12 Uhr betreten. ... Eigentlich hätte der Vermieter nach Eingang der Kündigung Zeit, innerhalb von 2 Monaten einen Nachmieter zu finden. ... Kann der Vermieter die Zahlung in Zukunft ablehnen?
Beweisbarkeit und Gewichtung von (Zeugen-) Aussagen
vom 16.8.2006 40 € Historischer Preis
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Der Mieter tut dies jedoch nicht, sondern kreuzt zunächst monatlich beim Vermieter auf und zahlt die Miete bar. ... Es kommt in der Folge wegen des aufgelaufenen Mietrückstandes zur fristlosen Kündigung und zum Prozess. In der Klageschrift zur Zahlungsklage listet der Vermieter die aufgrund seiner Aufzeichnungen bestehenden Miet- und Nebenkostenrückstände auf.
Nachmieter abgesprungen - Wer trägt die Kosten?
vom 1.12.2008 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir vermieten eine 60qm grosse, attraktiv sanierte und komfortabel vollständig möblierte, Wohnung in Stadtmitte, Nähe Hamburg.Die Wohnung befindet sich nicht in unserem Haus. ... Wie können wir zu unserem Recht kommen. ... Können wir unser Recht auch als Nichtjuristen selbst erfolgreich vertreten?
Kündigung langj. Mietvertrag d. Erben, umfangr. Sanierung durch uns, Ersatzansprüche
vom 15.11.2005 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Der springende Punkt dabei ist, dass ich das nur erfahren habe, weil ich aus Versehen per Dauerauftrag die Miete für Dezember überwiesen hatte und beim Vermieter anrief, um ihn freundlich um die Erstattung zu bitten. ... Nun meine Frage: Ist es rechtens, dass ich noch zwei Mieten (2x 485 Euro) für eine Wohnung zahlen muss, die ich rechtmäßig der Verwaltung zurückgegeben habe (Übergabeprotokoll liegt vor) und wozu ich keinen Schlüssel mehr habe?
Kündigung eines befristeten Gewerberaummietvertrages
vom 28.9.2008 200 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir bewohnen einen ca. 100Jahre alten Kotten seit 3Jahren und haben einen 10 Jahresmietvertrag mit der Besitzerin abgeschlossen, da wir das gesamte Gebäude renovieren & sanieren mussten, da es in einem sehr schlechten Zustand war ! Einer der Söhne dem das Objekt vorher als Erbteil angeboten wurde, hatte des Zustandes wegen kein Interesse, so wurde es an uns vermietet, wir wussten aber bezüglich der Erbstreitigkeiten nichts, 2 Söhne einer leiblich der andere adoptiert -dieser macht nun Ärger ! Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten und der Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Inhaberin, meldet nun dieser Sohn Besitzansprüche an, heisst wenn die Dame versterben sollte, will er uns dann umgehend rausschmeissen, ist nun ja auch schön & bewohnbar geworden !
Tätlicher Angriff im Zweiparteienhaus/Mietrecht
vom 20.2.2019 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mit einem Eigentümer einen Mietvertrag über 5 Jahre abgeschlossen.Undzwar ein Ladenlokal ca.590 qm zum Betriebe eines Textil und Schuhgeschäftes.Der Vertrag ist vom 15.12.2005 - 15.12.2010 befristet.In diesem Ladenlokal habe ich umfangreiche Renovierungsarbeiten durchgeführt(ca.140.000 €uro).Nach einigen Monaten stellte ich fest,dass das Ladenlokal nicht 590 qm sondern nur 445 qm beträgt.Ich habe den Vermieter aufgefordert Stellung zu nehmen,da wir auch einen qm-Preis ausgehandelt hatten,der ca. 5,90 Euro betrug.Dieser stellte sich quer,sodann minderte ich dann die Kaltmiete um die Differenz.Nach zwei Monaten versuchte der Vermieter die geminderte Miete vor einem Amtsgericht einzuklagen und brachte unter anderem ein,das zu dem Ladenlokal im Erdgeschoss Räumlichkeiten im ersten Geschoss gehören würden,was nicht den Tatsachen entspricht.Dieses konnte ich auch mit Zeugenaussagen beweisen.Da beide Parteien die Vorauszahlung für einen Gutachter,der die Räume vermessen sollte,nicht geleistet hatten,entschied der Richter das eine Minderung von 10 % angemessen ist und entschied 65 zu 35 und wies die Klage ab.Da ich mich damit nicht zufrieden geben konnte,habe ich weiterhin den geminderten Mietbetrag überwiesen( die eingeklagten 2 Monatsteilmieten angepasst habe ich nach dem Verfahren beglichen).Nach einigen Monaten kündigte mir der Vermieter mit zwei Begründungen.Als erstes beruft sich der Anwalt von dem Vermieter auf die fehlende Schriftformerfordernis,da nachdem Mietvertrag gesehen,nicht ganz klar wäre,welche Flächen vermietet worden wären(zusätzliche Räume im 1.Geschoss würden zu meinem Ladenlokal gehören)und zweitens ich mitlerweile mit 2 Monatsmieten als Summe der gekürzten Teilmieten in Verzug wäre.Zusätzlich bekomme ich seit meinem Einzug in das Ladenlokal keine jährliche Nebenkostenabrechnung obwohl ich Monat für Monat 500 € Vorauszahlung leiste.Bei einigen anderen Mietern des Hauses konnte ich vor kurzem Einsicht in Abrechnungsunterlagen der Vorjahre bekommen und daraus ersichtlich ist,da ich als Mieter dort auch geführt werde,das sich in der Summe ca.8000 € Guthaben angesammelt hat.Da der Vermieter parallel zu der Kündigung auch eine Räumungsklage gegen mich vor dem Landgericht gestellt hat,musste ich letzten Freitag zu der Verhandlung.Der vorsitzende Richter machte es ziemlich kurz und knapp und sagte das der Kläger mit der Schriftformerfordernis recht hätte und die Kündigung wirksam wäre und das ganze sich auf Vergleichbare Urteile stützen würde.Jedoch gab er mir und meinem Anwalt überhaupt keine Möglichkeit uns zu verteidigen und würgte alle versuche ab.Jetzt würde ich gerne zu meiner Frage kommen.Der Vermieter handelt seit Jahrzehnten mit Immobilien und auch mit mehreren Gerwerbeobjekten.Erst nachdem ich ihn auf die tatsächliche Grösse des Lokals aufmerksam gemacht habe und bereits zu viel gezahlte Mietzahlungen zurückgefordert habe ist er auf die Idee mit zusätzlichen Räumen im 1.Geschoss gekommen.Ist das nicht eine Art Betrug?
Untermieter zahlt nicht und will nicht ausziehen trotzt befristetem Vertrag
vom 5.9.2009 60 € Historischer Preis
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Was ich dazu sagen muss, der Vermieter wusste die ganze Zeit Bescheid, wir haben ihn immer kontaktiert und die Sachlage geschildert, dass es starke Probleme gibt. ... Haben dann den Vermieter kontaktiert, was uns wieder einfach nur enttäuscht hat. ... Da der Vermieter ja den Hausfrieden nicht klärt und nichts unternimmt, und es so weit kommen lassen hat, dass es gestern eskaliert ist.
Rechtsverhältnis bei Erwerb Whg. aus ZV die innerhalb der Familie genutzt wird
vom 24.2.2015 73 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe meine Mietwohnung in Norddeutschland im Einverständnis mit meinem Vermieter untervermietet da ich studienbedingt eine Weile in Süddeutschland zubringen muss. ... All dies sei angeblich mit mir und auch mit meinem Vermieter abgesprochen. ... Was mache ich um meinen Anspruch auf die Mietzahlungen nicht zu verlieren, muss ich ihn per Einschreiben-Mahnung (die eh in der Ablage rund landet) jeden Monat daran erinnern oder nicht?
Verklagt wegen nicht bezahlter Miete
vom 11.4.2008 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Deshalb würde ich doch gerne neu Anfangen und neu vermieten wollen. ... Hätte Sie sonst die gleichen Rechte wie ein "normaler" Mieter? ... Sollte eine Kündigung nicht so „einfach" möglich sein, wie frei bin ich den im beziffern der Kaution?
Gewerbliches Mietrecht - Einfache Frage zur Zahlungsvereinbarung
vom 2.11.2024 für 40 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Fall: Wohnungsinhaber (A) ist eine GmbH, welche die Wohnung bei einer Gesellschaft angemietet hat mit dem Recht der Untervermietung. ... Nun hat B, ein weiteres Zimmer der Wohnung an eine Frau (D) als möbliert Untervermietet, dies jedoch mit einem Vertrag der als Vermieter die GmbH (A) , sowie als Verwalter die UG (C) ausgibt. Aufgrund des Verhaltens von der Untermieterin (D) ist dieser nun bereits drei Mal gekündigt worden, einmal wegen ausgebliebener Mietzahlung sowie fehlender zwei Kautionssummen, dies wurde nach der Kündigung ausgeglichen, einmal im darauffolgenden Monat, wegen abermals keine Mietzahlung (BGB, sowie Vertrag zum 03. eines Monats) und der weiterhin fehlenden kompletten Kaution dieses wurde dann abermals sehr viel später bezahlt. die dritte Kündigung gab es wegen einer falschen Selbstauskunft (Arbeitgeber und Gehalt angegeben, u.a.) sowie wegen •Vertragsverletzungen (Überlastung der elektrischen Anlage, Entfernung und Beschädigung der Einrichtung) •die Unzumutbarkeit eines Fortbestandes des Untermietverhältnisses (Strafanzeige gegen (B), wegen "Hausfriedensbruch" •eine Einschränkung der Privatsphäre durch den Untermieter, (keine Nutzung des Zimmers / Bad /Küche durch (B), wegen der Gefahr weitere Anzeigen / Bedrohung durch (D), >>z.B. mögliche Anzeige wegen angeblicher sexueller Belästigung bzw angeblicher Körperverletzung<< alle Kündigungen auch mit EIGENBEDARF, sowie als ordentliche Kündigung und als fristlose ausgestellt, die letzte durch einen OGV zugestellt.