Ich bin damit einverstanden; geplant ist, dass ich als zukünftiger Vermieter auf mein Recht zur ordentlichen Kündigung gegenüber der Dame während deren Lebzeiten verzichten. ... Der Vermieter verzichtet nicht auf seine Rechte zur ordentlichen Kündigung gemäß BGB gegenüber Vertragsparteien, die nach dem Tod der Mieterin, Frau..., in das Mietverhältnis eintreten. ... Dass die Dame als Mieterin lebenslang wohnen bleibt, ist für mich in Ordnung, ich möchte nur vermeiden, dass evtl. bei zukünftiger Untervermietung oder einziehenden Lebenspartnern mein Verzicht auf ordentliche Kündigung von diesen Personen in anspruch genommen werden kann.