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Centurio Net; Zahlungsaufforderung

13. August 2006 22:13 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stephan Bartels

Sehr geehrter Damen und Herren,

vielen Dank, daß Sie sich auf diesen Seiten dazu bereiterklären dem Laien mit Ihrem fachlichen Rat zur Seite zu stehen.

Kürzlich erhielt ich ein Schreiben von der Firma Centurio Net, datiert auf den 10.08.2006. Diese "Internetfirma" bietet Ihren Kunden den Zugang zu einer umfassenden Internettauschbörse an, genannt "Usenet".

Hiermit verweise ich ebenfalls auf einen Beitrag auf "frag-einen-anwalt.de" vom 07.07.2006 um 16:40 mit Betreff "Centurionet - Zahlungsaufforderung" in der Kategorie "Recht & Justiz - Vertragsrecht".

In dem Schreiben fordert CN mich auf innerhalb von sieben Tagen einen Betrag von Euro 94,60 an diese zu entrichten. Dies sei die [Letzte Ausergerichtliche Zahlungsaufforderung]. Der Betrag stellt sich zusammen aus 12 mal Euro 7,80 monatlichen Beitrages und einer einmaligen Gebühr für ein 7-tägiges Probeabo in Höhe von Euro 1,00. Ich hätte mich am 21.11.2005 bei CN angemeldet und seitdem die monatlichen Zahlungen versäumt. Hiermit gibt mir CN die letzte Möglichkeit einer [aussergerichtlichen Zahlung]. CN hat sich in den letzten Monaten nicht ein einziges mal bei mir gemeldet und auch angebliche Emails in denen CN mich zu den Zahlungen Auffordert sind vorher nie bei mir eingegangen.

Fakt ist: Ja, ich habe mich angemeldet zu einem Probeabo bei CN mit Bestätigung via Email seitens CN. Nachdem ich das Angebot allerdings getestet hatte und nicht zufrieden war mit dem Service schrieb ich eine Email an CN betreff Kündigung. Dies geschah noch am selben Tag.

Nun der Knackpunkt. Ich hätte mir die AGB vielleicht etwas genauer durchlesen sollen, denn dort steht geschrieben, daß Kündigungen per Email aus [technischen Gründen] nicht möglich wären und es wird auf einen weiteren Link hingewiesen um online zu kündigen. Somit scheint mir nichts anderes übrig zu bleiben als schnellstmöglich auf dem Postweg zu kündigen und der Zahlungaufforderung nachzukommen.

ABER: Ich habe nach Erhalt des Schreibens natürlich nach den Gründen gesucht, neben meiner Leichtsinnigkeit, wieso ich mir die AGB nicht genauer durchgelesen habe, und habe schließlich auch gefunden warum.

In der Bestätigungs Email die CN einem direkt nach der Anmeldung zuschickt ist ein Link hinterlegt - "Mitgliedschaft beenden: kuendigung@centurionet.com" - welcher suggeriert, daß es tatsächlich möglich ist per Email zu kündigen. Da ich diese Email Adresse verwendet habe, bin ich davon ausgegangen, daß das Thema damit abgeschlossen ist. Pustekuchen. Leider ging auch nie eine Antwort auf meine Kündigungs Email bei mir ein, aber da ich das Thema wie gesagt für abgeschlossen hielt war mir das nie ein Dorn im Auge.

Meiner Meinung nach suggeriert CN seinen Kunden in voller Absicht, daß die Kündigung per email möglich ist, um so von den AGB abzulenken, das Verfahren zu verzögern und/oder gar eine Zahlungsaufforderung für ein ganzes Jahr zu erwirken. Da viele Leute heutzutage das Medium "Email" als Kommunikationsmittel verwenden ist dies natürlich eine ausgezeichnete Taktik, da man sich doch irgendwo auf der sicheren Seite zu befinden fühlt.

Meine Frage nun: Gibt es irgendeine Möglichkeit, auf der Grundlage dieser irreführenden Email Adresse, die offensichtlich für den Zweck der Kündigung gedacht ist, diesbezüglich etwas zu unternehmen?

Hochachtungsvoll, ...

Sehr geehrter Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes und der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworte:

Mit dem Abschluss des Probeabos haben Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens akzeptiert, insbsondere auch den Kommunikationswege für die Kündigung und den Ausschluss einer Kündigung per Email. Diese Einschränkung stellt keine unzulässige Benachteiligung Ihnen gegenüber dar, so dass es sich grds. um eine wirksame Bestimmung handelt.

Allerdings hat sich das Unternehmen mit der von Ihnen zitierten Bestätigungs-Email, in der für eine Beendigung der Mitgliedschaft eine Email-Adresse angegeben worden ist, widersprüchlich zu seinen eigenen Vertragsbedingungen verhalten. Aufgrund dieses widersprüchlichen Verhaltens könnte durchaus überlegt werden, ob dadurch die Kündigungsmöglichkeit per Email nicht doch möglich gemacht worden ist. Die rechtliche Grundlage hierzu wäre § 242 BGB . Nach dieser Vorschrift muss jeder Vertragspartner sein Verhalten an den Maßstäben von "Treu und Glauben" messen lassen und bei einem Verstoss hiergegen für die Folgen die Verantwortung tragen. Der Verstoss gegen Treu und Glauben könnte hier in dem widersprüchlichen Verhalten des Unternehmens gesehen werden, das einerseits die Kündigung per Email in seinen AGB´s ausschließt, andererseits aber in der persönlichen Kommunikation mit dem Kunden nach Vertragsschluss für die Kündigung eine Email-Adresse angibt. Ob durch dieses Verhalten die Kündigung per Email zulässig geworden ist, kann letztendlich nur eine Gericht entscheiden. Ausgeschlossen ist eine solche Schlussfolgerung aber nicht.

Allerdings müßten Sie in jedem Fall, auch bei einer Kündigung via Email, den Zugang der Kündigung beim Unternehmen nachweisen, falls dies vom Unternehmen bestritten wird. Dieser Nachweis dürfte schwer zu führen sein, weshalb einseitige Willenserklärung per Email grds. mit Vorsicht zu behandeln sind.

Im Ergebnis bleibt somit für einen eventuellen Prozeß ein erhebliches Restrisiko, selbst wenn ein Gericht zu dem Ergebnis kommen sollte, dass eine Kündigung per Email grds. zulässig gewesen ist.

Ich hoffe Ihnen für das weitere Vorgehen eine erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

S. Bartels
Rechtsawalt, Hamburg


Rückfrage vom Fragesteller 14. August 2006 | 16:59

Vielen Dank für Ihre rasche Antwort und daß Sie sich meiner Frage angenommen haben. Ich denke in Anbetracht des doch sehr knappen Zeitraumes den die Firma CN hier als Frist ansetzt ist es wohl angebracht wenn ich der Zahlungsauforderung Nachgehe. Natürlich werde ich auch sofort auf dem Postweg und per Einschreiben meine "mitgliedschaft" dort kündigen. Ich hoffe nur, daß die Firma meine Kündigung auch "erhält". Nur habe ich ein wenig Bedenken, daß ich damit mehr oder minder ein Zugeständniss an die Firma CN eingehe. Da ich eventuell vorhabe, was wahrscheinlich auf Grund des nicht all zu hohen Betrages narrenhaft erscheint, dieser Firma auf Basis von "Treu und Glauben" zumindest einen kleinen "Denkzettel" zu verpassen weiß ich nicht recht ob ich nach einer Zahlung der Gebühr und nach einer schriftlichen Kündigung von Rechtswegen her dazu überhaupt noch in der Lage bin. Vielleicht können Sie mir dies noch beantworten? Nochmals vielen Dank für Ihre bisherigen Bemühungen, hochachtungsvoll, ...

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. August 2006 | 17:12

Sehr geerhter Fragesteller,

auch nach mehrmaligem Lesen Ihrer Frage erschließt sich mir nicht, was genau Sie von mir wissen möchten.

Für eine Erläuterung Ihrer Frage per Email wäre ich dankbar. Ich werde dann gern kurzfristig antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg

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