Anwaltshonorar für einmaliges Beratunsggespräch
vom 5.8.2004
15 €
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. - 2 mal innerorts mit jeweils 21 km/h geblitzt - 1 mal innerorts mit 32 km/h geblitzt Da letzterer Verstoss laut Bußgeldkatalog zu einem Monat Fahrverbot führen würde beschloss ich einen Anwalt zu Rate zu ziehen. ... Nach Rücksprache des Anwalts mit dem ADAC wurde festgestellt, dass ich keine Rechtsschutzversicherung habe. ... Das Beratungsgespräch dauerte ca. 45 min.Vor kurzem erhielt ich von besagtem Anwalt zwei Rechnungen ( jeweils über Verfahrensgebühr und Telekommunikationspauschale).