ALG II-Regelsatz deckt Stromkosten nicht
vom 1.9.2007
30 €
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Ein Antrag auf Übernahme dieser Kosten unter Verweis auf das Urteil des SG Frankfurt vom 29.12.2006, Az S 58 AS 518/05 wurde von beiden Leistungsträgern mit der Begründung abgelehnt, dass dieses Urteil für NRW nicht bindend sei, die Stromkosten seien grundsätzlich aus dem Regelsatz zu begleichen.