Wir haben Gewerblich Textilien bei Ebay Verkauft und haben unwissenderweise einen Markennamen einer Textilfirma in der Angebotsbeschreibung verwendet der mit dem angebotenen Produkt nichts zu tun hat. ... Die Unterlassungserklärung beinhaltet folgende Verflichtungen : Hiermit verpflichten wir uns 1.es künftig zu unterlassen, ohne Genehmigung von XXX folgenden Rock, gleich in welcher Farbgebung herzustellen, herstellen zu lassen, zu verkaufen, zu bewerben oder in Verkehr zu bringen, 2.zukünftig ohne Genehmigung von XXXX keine Textilien unter der Bezeichnung „XXXX“ in Verkehr zu bringen, zu bewerben, herzustellen oder zu verkaufen 3.im Verkauf befindliche Waren aus dem Verkauf zurückzuziehen und zu vernichten und die Vernichtung in einer eidesstattlichen Versicherung zu bestätigen. 4.Auskunft über den Lieferanten zu geben und wann die Ware gekauft wurde 5.Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang, Art, Menge und Preis Waren in Verkehr gebracht worden sind, und zwar unter Angabe der Gesamtmenge der vertriebenen Röcke der Lieferzeiten und Lieferpreise, den Namen und Anschriften der Bezugsquellen, der Namen und Anschriften der gewerblichen Abnehmer, des mit den Lieferungen im In- und Ausland erzielten Umsatzes sowie des mit den Lieferungen im In- und Ausland erzielten Gewinns unter Angabe der einzelnen Kostenfaktoren, insbesondere der Gestehungskosten. 6.Auskunft über Art und Umfang der Werbung zu erteilen, aufgegliedert nach Datum, Ort, Art der Werbung und Kosten. 7.Der Firma XXX jeglichen Schaden zu ersetzen, der ihr aus der in Ziff. 1 bezeichneten Handlung entstanden ist bzw. noch entstehen wird. 8.für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die unter Ziffer 1 und 2 aufgeführte Verpflichtung an die Fa.XXXXXXx Vertragsstrafe in Höhe von € 50.000 zu bezahlen sowie Schadensersatzansprüche anzuerkennen und entstehende Kosten der Inanspruchnahme eines Anwalts aufgrund von Zuwiderhandlungen zu zahlen