Ehegattenunterhalt nach Regelstudienzeit?
vom 25.10.2009
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Hallo, meine zukünftige Ex-Frau ist Studentin und hat Anspruch auf EU (Ehegattenunterhalt), weil dieses Studium eheprägend war. ... Eine Aussage, ob es schon Urteile ähnlich gelagerter Fälle gibt und wie hoch meine Aussicht auf Erfolg ist, würde mir sehr helfen.